Statement der BVS Bayern-Präsidentin zum Bundesteilhabegesetz

Statement der BVS Bayern-Präsidentin zum Bundesteilhabegesetz

Am 1. Dezember wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten. Wenn das Gesetz am 16. Dezember auch vom Bundesrat angenommen wird, tritt es am 1. Januar 2017 in Kraft und soll dann als Modell in allen Bundesländern erprobt werden.


Nahezu alle deutschen Verbände, Aktionsgemeinschaften und Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderung haben in der Entstehungsphase aktiv Stellung genommen. Dadurch wurde ein großer Schritt in Richtung Teilhabe und Selbstbestimmung möglich. "Das zeigt: gemeinsame Lobbyarbeit zahlt sich aus. Darauf müssen wir aufbauen, denn in Bezug auf die Inklusion im Sport muss das BTHG noch deutlich nachgebessert werden!”, sagt BVS Bayern-Präsidentin Diana Stachowitz. Zur Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft gehören maßgeblich auch sportliche Aktivitäten, das Mitwirken in Sportvereinen und die Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben. Aber Hilfsmittel zum Sport wie spezielle Rollstühle oder Sportgeräte werden von Krankenkassen und Eingliederungshilfe in der Regel nicht finanziert. "Dabei ist gerade der Sport ein wichtiges Element in der Prävention, Rehabilitation und physischer und psychischer Gesundheit und trägt ganz wesentlich zur Umsetzung von Inklusion bei, auch unter dem sozialen Aspekt des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung. Das wird im BTHG aktuell noch nicht ausreichend berücksichtigt”, sagt die BVS Bayern-Präsidentin. Gleiches gelte für die Übernahme von Ehrenämtern im Sport. "Hier muss noch viel passieren, dafür werden wir uns gemeinsam einsetzen. Inklusion muss auch im Sport flächendeckend möglich sein, dafür müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden!”, so Stachowitz.