Sportabzeichenprüfer für Menschen mit Behinderung

Im Bezirk Oberpfalz des BVS Bayern fehlen im nächsten Jahr 17 Sportabzeichenprüfer! Der Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Lizenz für Sportabzeichenprüfer für Menschen mit Behinderung, der von der Bezirksvorstandschaft mit Dieter Menzel für den 2.11.19 in Waldsassen geplant war, mußte leider abgesagt werden - der nächste Lehrgang findet am 18.04.2020 statt.

20 Prüfer sollten an der Verlängerung teilnehmen, um ihre Lizenz nicht zu verlieren.
Obwohl die Vereine dreimal angeschrieben wurden, haben sich nur drei Prüfer angemeldet, für die jetzt eine Übergangsregelung gefunden wird.
Zur Erinnerung:
"Richtlinien für Sportabzeichenprüfer im BVS Bayern

  • Grundlage für die Ausbildung, Zusatzausbildung, Ausstellung einer Prüfberechtigung für das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen (MmB) sind der jeweils gültige Prüfungswegweiser (PWW) des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), die Richtlinien des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV),sowie das DBS-Handbuch für Menschen mit Behinderung, gültig ab 01. Januar 2018.
  • Der BVS Bayern als Landesbehinderten-Sportverband im Deutschen Behindertensportverband (DBS) ist für die Zusatzausbildung DAS für MmB zuständig. Für die Verlängerung einer Prüfberechtigung für das DSA für MmB ist lt. PWW 2018 der BLSV zuständig, der jedoch diese Aufgabe an den BVS Bayern delegiert hat. Der BVS Bayern gibt sich daher für die Zusatzausbildung und für die Verlängerung einer Prüfberechtigung für das DAS f. MmB folgende Richtlinien:
  1. Zusatzerwerb der Prüfberechtigung:
  • Für den Zusatzerwerb der Prüfberechtigung für das DSA für MmB wird der gültige Ausweis Prüfer/in (ohne Behinderung) als Zugangsvoraussetzung verlangt.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Tageslehrgang des BVS Bayern mit mindestens 8 LE. Eingeschlossen ist ein Praxisteil bis zu3 LE.
  1. Verlängerung der Prüfberechtigung:

Die Gültigkeitsdauer der Prüfberechtigung DSA für MmB beträgt 4 Jahre. Für die Verlängerung dieser Prüfberechtigung ist die Teilnahme an einem Tageslehrgang des BVS Bayern durch den Abteilungsleiter DSA für MmB oder dessen Stellvertreter oder eines angeschlossenen Bezirks durch dessen Bezirksfachwart für das DSA für MmB mit 4LE erforderlich. Der Besuch des Lehrgangs hat innerhalb der 4-jährigen Gültigkeitsdauer der Lizenz zu erfolgen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer endet die Lizenz. Eine Wiederaufnahme ist nur durch den Besuch eines Zusatzlehrganges nach II 1. möglich.
Somit verfällt die Lizenz, wenn sie nicht innerhalb von vier Jahren verlängert worden ist. Die Ausstellung bzw. Verlängerung einer Lizenz erfordert jedoch Lehrgänge beim BLSV und beim BVS. (siehe II. 1)
Wir bedauern sehr, dass uns (Bezirk Oberpfalz) 17 bisherige Prüfer für das Jahr 2020 nicht mehr zur Verfügung stehen, um den Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, ihr Sportabzeichen abzulegen. Ein Teil der Inklusion geht damit verloren.
Bericht: Dieter Menzel

Oberpfalz