Sportabzeichen

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verleiht als Auszeichnung für gute und vielseitige körperliche Leistungen das "Deutsche Sportabzeichen". Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt.
 
Wie kann ich das Sportabzeichen erwerben:
 
1. Kontakt zum nächstgelegenen Behindertensportverein
2. Der/die BewerberIn erhält die Prüfkarte und erfährt Einzelheiten über die lizenzierten Prüfer, die zur Abnahme des DSA berechtigt sind
3. In der Prüfkarte muss ein Prüfer oder Arzt bescheinigen, dass die Körperbehinderung einen GdB von mindestens 20 v.H. entspricht. Dies ist durch Vorlage eines gültigen Bescheids des Versorgungsamtes (BVG, SVG, SGB IX), der Berufsgenossenschaft oder durch Vorlage eines Endoprothesenpasses, wenn kein Grad der Behinderung vorliegt, zu dokumentieren. Bei Menschen mit Lern- oder geistigen Behinderungen ist die Behinderung durch die Schule/Einrichtung oder eine Klassifizierungsskala nachzuweisen.
4. Erfolgreiches Abschließen des "Deutschen Sportabzeichens"
 
Weitere Information: Handbuch Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen
 
Kontakt

Ansprechpartner*innen in den Bezirken:

Oberbayern: Mirella Fußeder
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Niederbayern: N.N.

Oberpfalz: Dieter Menzel
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Oberfranken: Wolfgang Hofmann
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Mittelfranken: Heide Roth
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Unterfranken: Karin Brand
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Schwaben: Armin Pausewang
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