Fragen zu Verschiedenes
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Darf ich in der Zwischenzeit weiter als Übungsleiter*in im Rehasport tätig sein, auch wenn meine Fortbildung erst einige Wochen nach Ablauf meiner Lizenzgültigkeit statt findet?
Nein, du benötigst immer eine gültige Lizenz, um den Rehabilitationssport anbieten und abrechnen zu können.
Darf ich mit meiner Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation auch Rehasport im Wasser anbieten?
Ja!
Wird eine Bildungsprämie anerkannt?
Nein!
Wie und wo kann ich meine Mitglieder melden?
Für die Mitgliedermeldung informiere dich bitte bei unserem Service.
Wie und warum kann ich meine bestehende Lizenz aus einem anderen Bundesland zur Verarbeitung nach Bayern umziehen lassen?
Die Lizenz sollte immer in demjenigen Bundesland liegen und verwaltet werden, in welchem Du Rehasportkurse oder Veranstaltungen im Breitensport anbietets.
Send Deine eingescannte Lizenz (bitte Vorder – und Rückseite!) an fortbildung@bvs-bayern.com. Der Umzug der Lizenz ist für dich kostenlos.
Wird meine verlängerte Lizenz von Euch direkt an die ARGE übermittelt?
Nein, für das Einreichen der verlängerten Lizenz ist der Verein zuständig.