Fragen zu Verschiedenes

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Nein, du benötigst immer eine gültige Lizenz, um den Rehabilitationssport anbieten und abrechnen zu können.

Du benötigst eine gültige DOSB Lizenz Übungsleiter *in B Sport in der Rehabilitation.
Weitere Vorgaben, wie zum Beispiel ein Rettungsschwimmer - Abzeichen, inklusive dessen regelmäßige Auffrischung, können durch den Betreiber des Bades oder den Verein vorgegeben werden.
Eine erweiternde Fortbildung zum Thema Aquagymnastik, Rehasport im Wasser ist nicht vorgeschrieben.

Nein!

Für die Mitgliedermeldung informiere dich bitte bei unserem Service.

Die Lizenz sollte immer in demjenigen Bundesland liegen und verwaltet werden, in welchem Du Rehasportkurse oder Veranstaltungen im Breitensport anbietets.

Send Deine eingescannte Lizenz (bitte Vorder – und Rückseite!) an fortbildung@bvs-bayern.com. Der Umzug der Lizenz ist für dich kostenlos.

Nein, für das Einreichen der verlängerten Lizenz ist der Verein zuständig.

Ja! Die DOSB C-Lizenz Breitensport für Menschen mit Behinderung wird als Vorqualifikation beim BLSV auf die allgemeine C-Lizenz angerechnet. Es werden das Basis- Aufbaumodul erlassen. Vor jeder Anmeldung ist der Kontakt unter uebungsleiter@blsv.de zu suchen.

Bei unseren Stellenangeboten kannst du Dich nach einer passenden Stelle erkundigen. Unsere Mitglieder suchen regelmäßig nach neuen und motivierten Übungsleiter*innen.

Die angebotenen Stellen werden direkt von unseren Mitgliedern geteilt und verwaltet. Die Kosten der Ausbildung werden teilweise durch sie bezahlt. Viel Erfolg bei der Stellensuche!