Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt vor!
Seit dem 15. Dezember 2020 gilt die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
§ 10 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führt speziell die Auflagen auf, die für den Sport gelten.
Alle Änderungen im Detail finden Sie zum Download.