Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt vor!
Seit dem 05. März 2021 gilt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
§ 10 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führt speziell die Auflagen auf, die für den Sport gelten.
Welche Inzidenzen sind jetzt wichtig und wo?
Über 100, unter 100, unter 50: Diese Werte bestimmen künftig, welche Öffnungsschritte, wo möglich sind. Anhand dieser Inzidenzwerte können Lockerungen im negativen Fall aber auch wieder zurückgenommen werden. Steigt die Inzidenz in einem Landkreis auf über 100 greift die sogenannte "Notbremse" und es gelten wieder die momentanen Regeln, die noch bis einschließlich 7. März gültig sind. Im Gegensatz zu vorher werden die Regeln aufgrund regionaler Daten aus den Landkreisen angepasst. Das bedeutet auch, dass man sich beim eigenen Sportangebot stets an den Werten im eigenen Landkreis orientieren muss.
Da der mehrstufige Plan ein wenig unübersichtlich ist, haben wir einen Fahrplan für den Breitensport erstellt:
Datum | ab 08. März 2021 | ab 22. März 2021 | ab 05. April 2021 |
Inzidenz unter 50 |
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Inzidenz |
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Inzidenz |
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