Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt vor!

Seit dem 05. März 2021 gilt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

§ 10 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führt speziell die Auflagen auf, die für den Sport gelten.

Welche Inzidenzen sind jetzt wichtig und wo?

Über 100, unter 100, unter 50: Diese Werte bestimmen künftig, welche Öffnungsschritte, wo möglich sind. Anhand dieser Inzidenzwerte können Lockerungen im negativen Fall aber auch wieder zurückgenommen werden. Steigt die Inzidenz in einem Landkreis auf über 100 greift die sogenannte "Notbremse" und es gelten wieder die momentanen Regeln, die noch bis einschließlich 7. März gültig sind. Im Gegensatz zu vorher werden die Regeln aufgrund regionaler Daten aus den Landkreisen angepasst. Das bedeutet auch, dass man sich beim eigenen Sportangebot stets an den Werten im eigenen Landkreis orientieren muss.

Da der mehrstufige Plan ein wenig unübersichtlich ist, haben wir einen Fahrplan für den Breitensport erstellt:

Datum ab 08. März 2021 ab 22. März 2021 ab 05. April 2021
Inzidenz
unter 50
  • Nur Outdoor-Sport 
  • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich
  • Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich
  • Kontaktsport im Außenbereich.
  • zusätzlich ist Kontaktsport in Innenräumen möglich

Inzidenz
unter 100

  • Nur Outdoor-Sport
  • Kontaktfreier Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten
  • Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich 
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich (tagesaktueller Schnell-/Selbsttest)
  • Kontaktsport im Außenbereich (tagesaktueller Schnell-/Selbsttest)
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich
  • Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis)

Inzidenz
über 100

  • keine Sportgruppen möglich
  • keine Sportgruppen möglich
  • keine Sportgruppen möglich