Die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt vor!
Seit dem 1. November 2020 gilt die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
§ 10 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führt speziell die Auflagen auf, die für den Sport gelten.
Alle Änderungen im Detail finden Sie zum Download.