Die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt vor!

Seit dem 1. November 2020 gilt die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

§ 10 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führt speziell die Auflagen auf, die für den Sport gelten.

Alle Änderungen im Detail finden Sie zum Download.