Ablauf der coronabedingten Sonderregelungen der DRV Bund

Die DRV Bund hat mitgeteilt, dass innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt wurde, dass die coronabedingten Sonderreglungen (einschließlich Fristverlängerung und Hygienezuschlag) für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining zum 30. Juni 2022 enden. Die entsprechenden Informationen hierzu wurden auf der Startseite von www.nachderreha.de angepasst.

Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation ab dem 1. Juli 2022 abschließen, gelten also wieder die regulären Fristen für Beginn, Unterbrechung und Abschluss der Reha-Nachsorge. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die bis einschließlich 30. Juni 2022 abgeschlossen wurden, gilt nach wie vor eine Verlängerung der Beginn-, Unterbrechungs- und Abschlussfrist für die Reha-Nachsorge um bis zu 3 Monate.