Aktuelles aus dem Rehasport
Unterschriftenregelung im Kinder-Rehasport, Genehmigungsverzicht der Daimler BKK

Kinder-Rehasport: Unterschriften auf der Teilnahmebestätigung

Der vdek teilte mit, dass sich die Ersatzkassen bezüglich eines potenziellen Mindestalters bei der Unterschrift für den Kinder-Rehasport nicht festgelegt haben. Relevant ist lediglich das Vorhandensein der Unterschrift als Voraussetzung für die Abrechnung. Bei Kindern kann dies demnach entweder die erziehungsberechtigte Person oder das Kind selbst machen (sofern dieses bereits schreiben kann). Ein Mindestalter für die Unterschrift gibt es nicht.

Genehmigungsverzicht Daimler BKK

Die Daimler BKK teilte mit, dass sie ab dem 1. August 2022 bundesweit auf die Genehmigung für ärztliche Verordnungen über Rehabilitations- und Funktionssport verzichtet. Kostenübernahmeerklärungen durch die Daimler BKK sind für Versicherte der Daimler BKK also ab dem 1. August 2022 nicht mehr zwingend erforderlich. Die Daimler BKK behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels oder bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums.