Antragsfrist der Vereinspauschale 2023 verlängert

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilte mit, dass die Antragsfrist für die Vereinspauschale um zwei Wochen verlängert wird.

Damit soll Vereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Neuerungen gegeben werden. Die Antragsfrist für das aktuelle Förderjahr gilt somit bis zum 15. März 2023. Alle Anträge, die bis zu diesem Stichtag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingehen, werden berücksichtigt.

Falls ihr für euren Verein noch keinen Antrag gestellt habt, könnt ihr das jetzt noch tun!

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