AOK Bayern: Genehmigungsverzicht für Rehasport und Funktionstraining
gilt unbefristet ab 2026
Was bedeutet das für Dich als Anbieter?
Ab dem 01.01.2026 ist weiterhin keine individuelle Genehmigung durch die AOK Bayern erforderlich, wenn die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Dadurch bleibt Dir der bürokratische Aufwand in der Abwicklung erspart, und Deine Teilnehmer*innen profitieren von einem reibungsloseren Ablauf.
Aktualisierte Ergänzungsvereinbarung
Die bestehende Ergänzungsvereinbarung wurde entsprechend angepasst.
Es wurden dabei keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen – lediglich die Zeiträume wurden aktualisiert. Die neue Fassung mit den Änderungsmarkierungen wurde den Vertragspartnern bereits zur Prüfung zugesendet.
Fragen?
Wenn Du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, melde Dich bei uns.
Wir stehen Dir gerne zur Verfügung!