Vorabinformation hinsichtlich möglicher Ausgleichszahlungen im Rehabilitationssport

Seit Beginn der Coronakrise befindet sich der DBS mit verschiedenen Akteuren in Gesprächen zu Ausgleichszahlungen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport, nun können wir einen Teilerfolg vermelden.

Der Verband der Ersatzkassen hat eine Anhebung des Vergütungssatzes um 10% befristet auf das dritte Quartal (01.07.-30.09.2020) angeboten. Gleichzeitig bleibt die Günstigkeitsklausel weiterhin bis Ende 2020 ausgesetzt.

Eine aktuelle Übersicht des gültigen Vergütungssatzes für die Ersatzkassen, befindet sich unter Downloads.

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt, dass von der Abrechnung von Leistungen die ab dem 01.07.2020 erbracht werden, zunächst abgesehen werden sollte, bis die Vereinbarung hierzu unterzeichnet ist. Der DBS bleibt weiter im Gespräch mit dem Verband der Ersatzkassen.

Weitere Informationen folgen, sobald die Vereinbarung rechtsgültig unterzeichnet worden ist.