Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Novemberhilfe durch das Bundesfinanzministerium

Die am 28. Oktober von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen verfolgen die Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie haben aber auch gleichzeitig eine enorme wirtschaftliche Belastung insbesondere für viele Vereine zur Folge. Um besonders betroffene Vereine zu unterstützen, stellt der Bund eine zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfe – die Novemberhilfe – bereit.

Antragsberechtigt sind Vereine, die von temporären Schließungen (durch die entsprechende Coronaschutzverordnung der Länder) betroffen sind.

Alle Informationen (Antragsstellung, gezahlte Zuschüsse, Ausbezahlung, etc.) zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html