Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Novemberhilfe durch das Bundesfinanzministerium
Die am 28. Oktober von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen verfolgen die Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie haben aber auch gleichzeitig eine enorme wirtschaftliche Belastung insbesondere für viele Vereine zur Folge. Um besonders betroffene Vereine zu unterstützen, stellt der Bund eine zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfe – die Novemberhilfe – bereit.
Antragsberechtigt sind Vereine, die von temporären Schließungen (durch die entsprechende Coronaschutzverordnung der Länder) betroffen sind.
Alle Informationen (Antragsstellung, gezahlte Zuschüsse, Ausbezahlung, etc.) zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe finden Sie hier: