BVS Bayern erreicht Anerkennung von Rehasport bei "Schwerstbehinderung"

Seit dem 01.01.2021 wird neben der Indikation „Psychische Erkrankungen“, auch die Indikation „Schwerstbehinderung im Rehasport“ von der ARGE anerkannt. Die Kostenträger unterstützen die Anerkennung von Gruppen mit der Indikation Schwerstbehinderung unter Beachtung der Definition des Vdek (siehe Download).

Als schwerstbehindert gilt, wer mehrere komplexe Beeinträchtigungen hat, die viele Fähigkeit einschränken. Betroffen sein können neben der körperlichen Ebene auch soziale, emotionale und kognitive Aspekte. Meist sind diese Menschen auf Assistenz angewiesen.

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