Corona-bedingter Zuschlag auf die Vergütungssätze der Deutschen Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger (Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern) haben angesichts der aktuellen Corona-Pandemie beschlossen, eine Pauschale als Zuschlag zum vereinbarten Vergütungssatz für definierte Mehraufwände bei den Leistungen zu zahlen.

Für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining gibt es ab dem 01.08.2020 befristet bis zum 31.12.2020 einen Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Person und Termin.

Dieser Zuschlag wird für Leistungseinheiten gezahlt, die innerhalb dieses Zeitraums erbracht werden. Er wird nur bei einer „face to face“-Erbringung gezahlt und muss auf der Rechnung (Formular G0851) ausgewiesen werden.

Bitte verwenden Sie dazu Seite 4 des Formulars und dokumentieren Sie die Abrechnung des Zuschlags wie folgt:

1. Gesamtbetrag von Seite 3 ____Euro
2. Anzahl der face-to-face-Leistungen im Zeitraum 1.8. - 31.12.2020 multipliziert mit 0,25 Euro ergibt Corona-Zuschlag von
____Euro
3. Ergibt den Auszahlungsbetrag von ____Euro

Bei bereits ohne Zuschlag abgerechneten Leistungen wird der Zuschlag nachträglich auf Anforderung erstattet.