Corona-Sonderreglungen der DRV Bund

Die DRV Bund teilt mit, dass die Corona-Sonderregelungen zur Durchführung des Rehabilitationssport bis zum 31.12.2020 fortgeführt werden dürfen.

Dabei handelt es sich konkret um die Möglichkeit den Rehabilitationssport im „Freien“ und auch als „Online-Angebot“ durchzuführen. Es gelten analog die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Aus gegebenem Anlass weißt die DRV Bund darauf hin, dass die Sonderregelung der DRV Bund zu den Fristen keine unbegrenzte Fristaussetzung sondern um eine bis zu 3 monatige Verlängerung der geregelten Beginnfrist beinhaltet. Der Trainingszeitraum verbleibt je nach Verordnung bei bis zu 6 Monaten.

Eine Auskunft über die Fortführung des Hygienezuschlags auf den Vergütungssatz der DRV Bund gibt es aktuell noch nicht.