Coronabedingte Sonderregelungen im Rehasport

Fortführung der coronabedingten Hygienezahlungen

Die DRV Bund hat offiziell mitgeteilt, dass die coronabedingten Hygienezahlungen bis zum 30. Juni 2022 in bisheriger Form fortgeführt werden. Auch der vdek und die DGUV/SVLFG gewähren weiterhin die Hygienezahlungen von 10% bis zum 23. September 2022.

DRV verlängert Beginnfrist

Außerdem wurde innerhalb der DRV abgestimmt, dass für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis 30. Juni 2022 abschließen, die Verlängerung der geregelten Beginnfrist für Rehabilitationssport um bis zu drei Monate weiter gelten. Die Kostenübernahmedauer von in der Regel sechs Monaten – beginnend ab dem 1. Tag der Übungsveranstaltung – bleibt weiterhin unberührt.

Tele-Rehasport vorerst nicht verlängert

Im Rahmen des Umlaufbeschlusses zur weiteren Befristung des Rehasports als Online-Angebot, wurde Beratungsbedarf angemeldet. Erst zur nächsten Hauptvorstandssitzung am 29./30.04.2022 wird man sich abschließend darüber beraten, ob und wie es weitergehen wird. Bis zur endgültigen Beschlussfassung ist die Durchführung des Tele-Rehasports auszusetzen.

Maskenpflicht und Testerfordernisse

Seit Sonntag, dem 3. April, gibt es bayernweit keinerlei 2G-Zugangsregeln, sowie überwiegend auch keine 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten mehr. Ausnahmen gelten unter anderem für Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen. Hier besteht weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und die Nachweispflicht eines tagesaktuellen Schnelltests für Besucher, wie auch für Beschäftigte. Welche Einrichtungen genau betroffen sind, ist der aktuell geltenden 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen.
In diesem Zuge möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin empfohlen werden.

Vereinssport

Bei der normalen Sportausübung außerhalb von Rehasport-Gruppen gilt keine Maskenpflicht und keine Nachweispflicht mehr. Die bisher geltenden Zugangsbeschränkungen (3G/2G/2G+) fallen ab sofort landesweit weg. Beides gilt auch für Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen.