DBS erbittet vom Bund einheitliches Vorgehen bei der Gewährung von Corona-Soforthilfen

In einem Brief an Bundesminister Altmaier bittet DBS Präsident Friedhelm Julius Beucher um ein einheitliches Vorgehen bei der Gewährung von Corona-Soforthilfen für gemeinnützige Sportvereine.  Konkret sollten auch diese Vereine die Möglichkeit haben, von dem vom Bundesrat verabschiedeten Maßnahmenpaket mit Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Mrd. Euro profitieren können.

Durch die aktuelle Krise seien eine Vielzahl gemeinnütziger Behidertensportvereine und damit auch die vielfältigen Angebote und Strukturen des Behindertensports insgesamt akut bedroht. Die beschlossenen Soforthilfen von Bund und Ländern wären eine Möglichkeit, um den Vereinen schnell und unkompliziert eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. "Es hat sich gezeigt", so Beucher,  "dass der Begriff der unternehmerischen bzw. wirtschaftlichen Aktivität in den Ländern unterschiedlich bei der Antragsberechtigung ausgelegt wird. Dies führt zu vielen Unsicherheiten und Fragen bei unseren Mitgliedern. Aus Sicht des DBS ist für die Beantragung der Soforthilfen grundsätzlich die wirtschaftliche bzw. unternehmerische Aktivität maßgeblich."

Der DBS bittet den Wirtschaftsminister, sich dafür einzusetzen, dass der Begriff der wirtschaftlichen Aktivität bundeswelt im SInne der Vereine so ausgelegt werde, wie dies in Nordrhein-Westphalen von Seiten der Sportstaatssekretärin geschehen sei. Sie hatte festgestellt, dass die Sportvereine in ihrem Bundesland trotz Gemeinnützigkeit auch auch unternehmerisch tätig seien, z.B. "in steuerbegünstigten Zweckbetrieben, in der steuerbegünstigten Vermögensverwaltung, wie zum Beispiel durch Verpachtungen und schließlich auch in voll steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben."

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