Die Deutsche Rentenversicherung trägt die Entscheidung der Krankenkassen bezüglich der Durchführung von telematischem Rehasport und Funktionstraining mit. Sie empfiehlt, sich dem modifizierten Leistungsangebot unter Einhaltung der von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Rahmenbedingungen anzuschließen. Mehr Informationen im Rundschreiben der ARGE Rehasport in Bayern zum downloaden.

Tele-Rehasport Reha Corona