Einigung hinsichtlich der Ausgleichszahlungen mit dem vdek

Bei den Gesprächen zwischen den Leistungserbringerverbänden auf Bundesebene und dem vdek zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport im November 2020, wurde seitens des DBS die weitere Gewährung der Ausgleichszahlungen durch den vdek bis mindestens 31.12.2020 eingefordert.

Diese Forderung wurde nun bewilligt. Somit gibt es für den Bereich der Ersatzkassen auch für den Zeitraum vom 01.10.- 31.12.2020 eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10 Prozent.

Diese Regelung gilt nicht für die Primärkassen.