Einladung zum 20. Landesverbandstag des BVS Bayern am 10. Oktober 2021
In hybrider From

Nachdem der Landesverbandstag im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte, freuen wir uns, dass es nun einen Ersatztermin gibt: Der 20. Landesverbandstag des BVS Bayern wird am 10. Oktober 2021 von 10.00 bis 16.30 Uhr in hybrider Form stattfinden. Dazu laden wir Sie hiermit herzlich gemäß unserer Satzung (§6, Ziffer 4) fristgerecht ein.

Stimm- und teilnahmeberechtigt sind nach § 6 Ziffer 2 der Satzung:

  1. die Mitglieder des Verbandsausschusses,
  2. die Bezirkssportwarte oder je ein/e Stellvertreter*in,
  3. die nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des BVS Bayern auf die Dauer von vier Jahren gewählten Delegierten der Bezirke,
  4. der Ehrenrat.

Beschlussfähig ist der Verbandstag gemäß § 6 Ziffer 9 der Satzung, wenn durch die erschienenen Stimmberechtigten mindestens die Hälfte der Stimmen vertreten ist. Ist ein Verbandstag hiernach nicht beschlussfähig, so beruft der Tagungsleiter binnen zwei Stunden einen neuen Verbandstag mit derselben Tagesordnung ein. Dieser ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmberechtigten beschlussfähig.

Für den Verbandstag sind antragsberechtigt:

  1. der Verbandsausschuss,
  2. das Präsidium,
  3. die Bezirkstage,
  4. die Bezirksvorstände.

Anträge müssen bis spätestens sechs Wochen vor dem Termin des Verbandstages, also bis zum 29. August 2021, bei der Geschäftsstelle zu Händen von Jamil Sahhar eingegangen sein.

Hybrides Format des Verbandstages

Das hybride Format bedeutet, dass die zur Wahl stehenden Kandidat*innen sich in München treffen werden, um sich vorzustellen und Fragen zu beantworten. Alle anderen Teilnehmer*innen können diese Vorstellung online verfolgen. Abgestimmt wird ebenfalls online.

Trotz aktuell niedriger Fallzahlen und Inzidenzen bleibt die Infektionslage weiterhin unsicher und schwer planbar. Daher haben wir uns für diese Modalität entschieden. Eine weitere Aufschiebung des Verbandstages ist nicht möglich, da das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht laut Einschätzungen des Bundesministeriums für Justiz unseres Rechtsbeistandes aller Voraussicht nach nicht verlängert wird. Dieses war bisher die Rechtsgrundlage für die Verschiebung (§ 5).

Wir hätten uns ebenfalls über ein persönliches Treffen in großer Runde gefreut, werden dies jedoch im Rahmen der Deutschen Meisterschaft in der Para Leichtathletik im nächsten Jahr nachholen.

Bitte merken Sie sich den Termin für den Landesverbandstag bereits jetzt vor. Die Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt separat.