Großer Erfolg für den Rehasport
BVS Bayern verhandelt höhere Vergütungssätze
Das Jahr 2022 beginnt für die Anbieter*innen von Rehabilitationssportgruppen mit guten Neuigkeiten. Denn die Vergütungssätze zur Abrechnung mit den Primärkassen werden ab dem 1. Januar 2022 erhöht. Die Laufzeit geht vom 01. Januar 2022 bis zum 31. März 2023.
AOK, IKK, BKK, LKK, Knappschaft-Bahn-See (KBS) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und zahlen also künftig mehr für Rehabilitationsportgruppen.
Diesen Erfolg konnte Geschäftsführer Jamil Sahhar gemeinsam mit dem Vizepräsidenten für Rehasport Gerhard Janetzky in langen Verhandlungen mit den Krankenkassen erzielen. „Für unsere Anbieter*innen und Vereine ist diese Erhöhung von großer Bedeutung. Denn nachdem 2021 viele Angebote immer wieder entfallen mussten, Kosten meist aber weiterhin angefallen sind, ist es besonders wichtig den Rehabilitationssport zu stärken. Daher freue ich mich besonders, dass wir eine Steigerung von rund 5 Prozent verhandeln konnten“, so Sahhar nach Abschluss der Sitzungen.
Position | Abrechnungsnummer (APN) | Primärkassen (Übungseinheit/Versicherte*r) |
Allgemeiner Rehabilitationssport | 604503 | 6,05 Euro |
Rehabilitationssport in spezifischen Übungsgruppen für schwerstbehinderte Menschen | 604507 | 10,00 Euro |
Rehabilitationssport in Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen | 604510 | 8,90 Euro |
Rehabilitationssport in Herzgruppen | 604504 | 9,35 Euro |
Rehabilitationssport in Kinderherzgruppen | 604508 | 11,00 Euro |
Rehabilitationssport in der Herzinsuffizienz-Gruppe | 604514 | 16,00 Euro |
Rehabilitationssport im Wasser | 604509 | 7,90 Euro |
Beim Rehabilitationssport im Wasser ist zu beachten, dass Schwimmbadeintritte auch zur Inanspruchnahme von Rehabilitationssport kein Leistungsbestandteil ist und von den Teilnehmenden selbst zu tragen sind.
Es gibt weiterhin die Möglichkeit, Kostenerstattungen bei unentschuldigtem Fehlen mit einer Vereinbarung zwischen Teilnehmenden und Anbieter*innen zu regeln und den Teilnehmer*innen in Rechnung zu stellen.
*die Vergütungssätze im Bereich Herzsport wurden durch die Herz-LAG Bayern verhandelt.