Erhöhung der Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 stehen wichtige Änderungen im Steuerrecht an, die viele Ehrenamtliche, Trainer*innen und Vereinsaktive betreffen: Sowohl die Ehrenamtspauschale als auch die Übungsleiterpauschale sollen angehoben werden. Diese Pauschalen ermöglichen es, Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit steuerfrei zu erhalten.

Was ändert sich 2026?

Die Bundesregierung plant im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 folgende Erhöhungen:

  • Übungsleiterpauschale
    → von bisher 3.000 € auf 3.300 € jährlich

  • Ehrenamtspauschale
    → von bisher 840 € auf 960 € jährlich

Diese Anpassungen treten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und gelten bundesweit – also auch für Ehrenamtliche und Vereine in Bayern.

Was bedeutet das für dich?

  • Mehr steuerfreie Einnahmen: Deine Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bei Vereinen, sozialen Initiativen oder anderen gemeinnützigen Organisationen können bis zu diesen neuen Pauschalgrenzen steuerfrei bleiben.

  • Entlastung für Vereine und Ehrenamtliche: Die Erhöhung soll helfen, ehrenamtliches Engagement attraktiver zu machen und finanziell besser zu unterstützen.

  • Breite Anwendung: Die Pauschalen gelten für viele Tätigkeiten – z. B. Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Vorstandsmitglieder oder Helfer*innen in Vereinen – sofern die Tätigkeiten nebenberuflich und im gemeinnützigen oder mildtätigen Rahmen erbracht werden.

Praxis‑Hinweis

Die erhöhte Pauschale wird im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt. Das heißt: Auch wenn die Regelungen steuerlich gelten, müssen sie richtig in deiner Abrechnung bzw. bei deiner Steuererklärung berücksichtigt werden.

Die geplanten Änderungen sollen zudem gesetzlich verankert werden, damit Ehrenamtliche und Vereine mehr Rechtssicherheit bekommen.