Genehmigungsverzicht: AOK Hamburg/Rheinland, VIACTIV, Debeka BKK, KNAPPSCHAFT, BKK Miele, BKK DürkoppAdler & SECURTIVA

Ab 2025 verzichten wieder mehrere Krankenkassen auf die vorherige Genehmigung ärztlicher Verordnungen für Rehabilitationssport und Funktionstraining. Hierzu gehören bislang folgende Kassen:
- Die AOK Rheinland/Hamburg hat mitgeteilt, dass sie ab dem 1. Januar 2025 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) für Rehabilitationssport/Funktionstraining für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg verzichtet. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist ab dem Verordnungsdatum 1. Januar 2025 nicht mehr erforderlich.
- Die VIACTIV und die Debeka BKK haben mitgeteilt, dass sie ab dem 1. März 2025 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) für Rehabilitationssport und Funktionstraining verzichten. Die VIACTIV Krankenkasse behält sich vor, die Abrechnungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ggf. zu kürzen (z. B. bei nicht vollständig ausgefüllten Verordnungen).
- Die BKK Miele verzichtet ab 1. April 2025 auf die Genehmigung für die Teilnahme am Rehabilitationssport und am Funktionstraining. Die Versicherten benötigen für die Teilnahme und Abrechnung lediglich eine vollständig ausgefüllte Verordnung vom Arzt. Diese Regelung gilt ab 1. April 2025 für Erst- und Folgeverordnungen.
- Auch die KNAPPSCHAFT hat über die Regionaldirektion Saarbrücken mitgeteilt, dass sie ab dem 1. April 2025 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) für Rehabilitationssport/Funktionstraining verzichtet. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist ab dem Verordnungsdatum 1. Januar 2025 nicht mehr erforderlich.
- Da die Vereinbarung zwischen dem Landesverband Rheinland-Pfalz und der Regionaldirektion der KNAPPSCHAFT in Saarbrücken geschlossen wurde, ist unklar, ob die Regelung für die KNAPPSCHAFT im gesamten Bundesgebiet gültig ist. Wir empfehlen diesbezüglich auf Ihre Ansprechpartner*innen in der Regionaldirektion in Ihrem Bundesland zuzugehen.
- Zusätzlich verzichten die BKK DürkoppAdler, SECURTIVA ab 1. April 2025 auf die Genehmigung für die Teilnahme am Rehabilitationssport und am Funktionstraining (Erst- und Folgeverordnungen). Der Bewilligungszeitraum der Verordnung beginnt mit der ersten durchgeführten Übungseinheit.
eine aktuelle Übersicht der Krankenkassen, die einen Genehmigungsverzicht ausgesprochen haben findet ihr hier: Übersicht der Krankenkassen mit einem Genehmigungsverzicht