Genehmigungsverzicht der energie-BKK
für Rehabilitationssport und Funkionstraining

Die energie-BKK, verzichtet mit Gültigkeit ab dem 01.05.2023, bis auf Widerruf, auf die Genehmigung für Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Der durchführende Vertragspartner bzw. die vereinbarungsgebundenen Leistungserbringer verpflichten sich, die Vorgaben der BAR-Rahmenvereinbarung entsprechend anzuwenden.

Diese Vorgehensweise wird entsprechend mit dem Abrechnungsdienstleister DAVASO GmbH kommuniziert.