Gut zu wissen! Die AOK Bayern setzt Meilensteine!
Genehmigungsverzicht im Rehasport und Funktionstraining

die AOK Bayern verzichtet seit dem 1. Januar 2024 (zeitlich befristet bis 31.12.2025) auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich des Rehasports und Funktionstrainings.

Der Genehmigungsverzicht gilt für alle Verordnungen, bei denen die erste Leistung ab dem 1. Januar 2024 stattfindet. Für alle bis zu diesem Datum genehmigten Leistungen gelten die Regelungen der Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports und Funktionstrainings vollumfänglich.

Bitte beachten! Auf Grund des Genehmigungsverzicht enstehen Abweichungen von der Vereinbarung über die Durchführung des Rehasports und Funktionstrainings. Die Ergänzungsvereinbarung finden Sie rechts zum downloaden.

Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Krankenkassen, die auf eine Genehmigung verzichten.

Ebenfalls ist für Abrechnung, neben der Verordnung oder Verordnungskopie,  nur noch die offizielle Teilnahmebestätigung (s. Downloads) zu verwenden. Das Ergänzungsblatt entfällt für alle Leistungen ab dem 1. Januar 2024.

Alle aktuellen Teilnahmebestätigungen können Sie sich auch jederzeit im BVS-Mitgliederbereich in den Rehasport Downloads herunterladen.

Rehasport Genehmigungsverzicht