Genehmigungsverzicht der pronova BKK für Rehabilitationssport und Funktionstraining
ab 01.04.2021

Die pronova BKK, verzichtet mit Gültigkeit ab 01.04.2021, bis auf Widerruf, auf die Genehmigung bei Funktionstraining und Rehabilitationssport in Bayern.

Der durchführende Vertragspartner bzw. die vereinbarungsgebundenen Leistungserbringer verpflichten sich, die Vorgaben der BAR-Rahmenvereinbarung entsprechend anzuwenden.

Diese Vorgehensweise wird  entsprechend mit dem pronova-Abrechnungsdienstleister DAVASO GmbH kommuniziert.