Genehmigungsverzicht der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK)

die Siemens Betriebskrankenkassen (SBK) verzichtet seit dem 1. Juni 2025 auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich des Rehasports und Funktionstrainings.
Für alle bis zu diesem Datum genehmigten Leistungen gelten die Regelungen der Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports und Funktionstrainings vollumfänglich
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Krankenkassen, die auf eine Genehmigung verzichten.