GKV beschließen Sonderregelungen zum Rehasport
Weitere Verlängerung von Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie durch die gesetzlichen Krankenkassen

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der weiterhin erforderlichen Einschränkung der Kontakte darauf verständigt, die bisherigen Sonderregelungen zu verlängern.

  1. Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56:

Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

(Damit gilt für alle Verordnungen im Zeitraum vom 16.03.2020 - 31.03.2021, dass diese automatisch um 6 Monate verlängert werden)

  1. Nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56:

Für nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.

  1. Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder im Freien:

Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining bis 30.06.2021 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt werden kann.