Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Das ist jetzt möglich

In Bayern wurden die Regeln für den Breitensport erneut angepasst. Ab dem 21. Mai gelten die neuen Regeln, die im §27 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgeführt sind.

Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde weitere Lockerungsschritte beschließen:

  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich darf stattfinden. Das bedeutet auch die Öffnung der Innenbereiche von Sportstätten. 
  • Unter freiem Himmel kann Kontaktsport gemacht werden, wenn alle Teilnehmenden über einen negativen Test entsprechend der bisherigen Bestimmungen verfügen.

Ab dem 21. Mai gilt zudem

  • Unter freiem Himmel dürfen Gruppen von bis zu 25 Personen trainieren, wenn alle Teilnehmenden einen negativen Test vorlegen. 
  • Vereine, die ein Fitnessstudio betreiben, dürfen dieses öffnen. Nach vorheriger Terminbuchung und mit negativem Test kann dort trainiert werden. 
  • Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel, die feste Sitzplätze haben, dürfen bis zu 250 Zuschauer*innen kommen. Voraussetzung ist immer ein Testnachweis.