Bayerischer Landesbehindertenplan (BLB) in Zeiten der Corona-Pandemie
Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen möglich

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Vorschriften zum Schutz einer weiteren Verbreitung des Krankheitserregers SARS-CoV-2 und angesichts der hohen Bedeutung des Sports, gerade in diesen schwierigen Zeiten, stimmt das zuständige Ministerium der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen bei Sportveranstaltungen die über den Bayerischen Landesbehindertenplan (BLB) gefördert werden für die Dauer der Corona-Pandemie zu. Der BVS Bayern wird dies bei der Abrechnung der BLB Fördergelder für 2020 berücksichtigen.  

Bitte bei der Wiederaufnahme des Sports immer über die akteull geltenden Infektionsschutzmaßnahmen informieren und diese einhalten. 

BVS Breitensport