Mögliche Ausgleichszahlungen durch den vdek

Vor dem Hintergrund der Fortführung der coronabedingten Ausnahmeregelungen zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport, gab es eine Abstimmung zwischen den Leistungserbringerverbänden auf Bundesebene und dem vdek.

Hier wurde seitens des DBS auch die weitere Gewährung der Ausgleichszahlungen durch den vdek bis mindestens 31.12.2020 eingefordert. Ursprünglich lehnte der vdek jegliche weitere Zahlung ab, jedoch wird nun nochmals über eine Fortführung bis Ende des Jahres beraten. Die Beratung findet allerdings erst am 03.11.2020 (!) statt. Sofern es zu weiteren Ausgleichszahlungen kommen sollte, ist davon auszugehen, dass dann eine Nachberechnung von bereits abgerechneten Leistungen für das vierte Quartal ausgeschlossen wird.

Daher empfehlen wir dringend, Abrechnungen für das 4. Quartal zunächst auszusetzen, so lange bis eine Einigung hinsichtlich der Ausgleichszahlungen mit dem vdek erzielt wurde!