Weitere Öffnungsschritte im Sport & Impfung für Übungsleiter*innen im Kinder- und Jugendbereich
bei stabilen oder rückläufigen Infektionsgeschehen

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde heute bis zum 2. Juni 2021 verlängert und sieht in § 27 weitere Öffnungsschritte für den Sport vor. Diese sind von einer stabilen oder rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens und von bestimmten Inzidenzzahlen abhängig. Ab dem 7. Mai können Sportvereine die folgenden Lockerungen umsetzen, wenn die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zugelassen werden:

Was ist wann erlaubt?

 Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100:

  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel
  • Voraussetzung: alle Teilnehmer*innen müssen über einen negativen SARS-CoV-2 Testnachweise verfügen, der höchstens 24 Stunden (POC-Antigentest oder Selbsttest) oder höchstens 48 Stunden (PCR-Test) alt ist.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50:

  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich
  • Voraussetzung: Rahmenkonzept Sport (siehe Downloads)

Besondere Hinweise

  • Für vollständig Geimpfte und Covid-Genesene gelten seit dem 6. Mai weitere Lockerungen. Diese Personen unterliegen weder Kontaktbeschränkungen noch der Testpflicht.
  • Für den Sportbetrieb muss ein auf Trainingsort und Gegebenheiten abgestimmtes Hygienekonzept gemäß dem bayerischen Rahmenkonzept Sport vorliegen. Im Allgemeinen gilt es, sich an die dort enthaltenen Regelungen zu halten. 
  • Covid-19-Erkrankte, Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen sowie Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
    oder  Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere  dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen.

Impfung für Übungsleiter*innen im Kinder- und Jugendbereich 

Zur Erinnerung: Übungsleiter*innen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, können sich früher impfen lassen. Laut einer Mitteilung des Bayerischen Jugendrings fallen Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter*innen in die dritte Impfpriorität.

Dafür muss man sich beim zuständigen Impfzentrum registrieren und unter dem Reiter "Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten" einen Haken setzen bei "Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe". Zusätzlich ist eine Bescheinigung des Vereins erforderlich.