Regeln zur Lizenzverlängerung während der Corona-Pandemie
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Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hat Sonderregelungen für Lizenzverlängerungen in diesem Jahr getroffen! Lizenzen, die ihre Gültigkeit im Zeitraum der Schließung von öffentlichen Einrichtungen durch das Coronavirus verlieren, können um 1 Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Dadurch erhalten Übungsleiter*innen die Möglichkeit, eine Fortbildung innerhalb des neuen Gültigkeitszeitraums zu absolvieren.
Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Lizenzen, die in diesem Jahr ablaufen, können bis zum 21.12.2021 verlängert werden
- Voraussetzung dafür ist, dass die Fortbildung ausgefallen ist oder eine Teilnahme aus guten Gründen nicht möglich ist/war
- Die Lizenzen werden nur virtuell verlängert, es erfolgt kein Verand der verlängerten Lizenzen
- Es sind weiterhin mindestens 15 UE/LE zur Lizenzverlängerung möglich
- In diesem Jahr können alle notwendigen Einheiten digital absolviert werden
Neu in unserem Angebot sind auch 1-tägige Lehrgänge mit 8 UE/LE. Wenn ein 1-tägiger Lehrgang gewählt wird, muss mindestens eine weitere 1-tägige Veranstaltung besucht werden, damit die Lizenz verlängert werden kann.
Für Fragen helfen wir gerne weiter! Unsere Kontaktdaten sind in der Infobox auf der rechten Seite zu finden.