Regelungen für Aus- und Fortbildungen während der Corona-Krise

Der DBS hat für Ausbildungen, die aufgrund der aktuellen Situation nicht stattfinden können, eine Sonderregelung getroffen. Die maximale Dauer der Ausbildung wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Dies bedeutet, dass alle Ausbildungsteile innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein müssen, dazu zählen auch Hospitationen und die Erste-Hilfe-Ausbildung. Wir werden sobald wie möglich alle Teilnehmer*innen von abgesagten Ausbildungen über den weiteren Verlauf informieren.

Der DBS hat außerdem eine Sonderregelung für Fortbildungen bzw. Lizenzverlängerungen getroffen. Lizenzen, die ihre Gültigkeit im Zeitraum der Schließung von öffentlichen Einrichtungen durch das Coronavirus verlieren, können bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der*die Übungsleiter*in bei einer abgesagten Fortbildung angemeldet war. Dadurch erhalten Übungsleiter*innen die Möglichkeit, eine Fortbildung innerhalb des neuen Gültigkeitszeitraums zu absolvieren. Teilnehmer*innen von abgesagten Fortbildungen erhalten sobald wie möglich Informationen zum weiteren Verlauf von uns.

Für Fragen zu den Themen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Zur Zeit sind wir am besten per Email erreichbar. Unsere Emailadressen sind hier zu finden.

Ausbildung Fortbildung