Sportförderung: Bayerischer Härtefallfond für den Bereich Sport
Ergänzende Härtefallhilfen für besonders energieintensive Sportstätten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Der Ministerrat hatte am 20.12.2022 in Folge der Energiekrise Eckpunkte für den Bayerischen Härtefallfonds für Soziales Leben und Infrastruktur für den Bereich Sport beschlossen. Mit der Verdoppelung der Vereinspauschale, der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses, der Aufstockung der Mittel für die Förderung der Sportverbände sowie der Richtlinie über die Gewährung einer außerordentlichen Betriebskostenförderung für Träger leistungssportlicher Trainingsstätten wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt.

Als letzter Baustein wurde am 20.09.2023 die Richtlinie über die Gewährung einer ergänzenden Härtefallhilfe für den Betrieb besonders energieintensiver Sportstätten im BayMBl bekannt gemacht.

Alle weiteren Infos und Formulare gibt es auf der Internetseite des StMI.