Steuer, Vergütung, Rehasport: Das ändert sich 2021
Der Weihnachtsbaum ist abgebaut, die Plätzchen sind gegessen – der BVS Bayern startet voller Elan ins neue Jahr. Und das mit jeder Menge Neuigkeiten.
Denn auch 2021 wird sich für unsere Sportler*innen, Übungsleiter*innen und Vereine einiges ändern. Dazu gehören steuerliche Erleichterungen, neue Indikationen für den Rehasport und höhere Vergütungssätze bei den Primärkassen. Das solltet ihr jetzt wissen:
Großer Erfolg für den BVS – neue Indikationen für den Rehasport
Bereits im vergangenen Sommer ist ein wichtiger Schritt gelungen. In Bayern kann Rehasport auf ärztliche Anordnung auch für psychische Erkrankungen durchgeführt werden. Die ARGE Rehasport hatte die Indikation „psychische Erkrankung“ endlich anerkannt. „Unsere Vereine sind für diesen Schritt mehr als bereit. Wir freuen uns über diesen wichtigen Schritt, den wir endlich auch in Bayern durchsetzen konnten“, erklärte Landesgeschäftsführer Jamil Sahhar nach den zähen Verhandlungen.
Nun gibt es eine weitere positive Nachricht. Auch die Indikation „Schwerstbehinderung“ gilt seit dem 01. Januar 2021 als möglicher Grund für eine Therapie mit Rehasport. Als schwerstbehindert gilt, wer mehrere komplexe Beeinträchtigungen hat, die viele Fähigkeit einschränken. Betroffen sein können neben der körperlichen Ebene auch soziale, emotionale und kognitive Aspekte. Meist sind diese Menschen auf Assistenz angewiesen.
Mit diesen Änderungen ist nun der Weg frei, um noch mehr Menschen einen aktiven Lebensstil zu ermöglichen.
Höhere Vergütungssätze im Rehasport
Grund zur Freude sind im Rehasport 2021 auch die erhöhten Vergütungssätze zur Abrechnung mit den Primärkassen. BVS-Geschäftsführer Jamil Sahhar ist es in Gesprächen gelungen, diese Anhebung der Sätze auszuhandeln. „Die Erhöhung der Sätze ist ein großer Erfolg und eine tolles Zeichen für den Rehasport“, so Sahhar.
AOK, IKK, BKK, LKK und Knappschaft-Bahn-See zahlen künftig mehr für Rehasportgruppen. Die Sätze wurden in allen Kategorien angehoben. Die Laufzeit geht vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021.
Position | Abrechnungspositionsnummer (APN) | Primärkassen |
Allgemeiner Rehabilitationssport | 604503 | 5,70 € |
Herzsportgruppen für Erwachsene | 604504 | 8,90 € |
Rehabilitationssport für schwerstbehinderte Erwachsene | 604507 | 10,00 € |
Herzsportgruppen für Kinder | 604508 | 11,00 € |
Rehabilitationssport im Wasser | 604509 | 7,60 € |
Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Frauen und Mädchen | 604510 | 8,90 € |
Mehr Geld für Übungsleiter*innen und Ehrenamtliche
Für einen kleinen Geldsegen sorgt auch das „Jahressteuergesetz 2020“. Das Gesetz wurde Ende des letzten Jahres beschlossen und hält erfreuliche Steuererleichterungen parat. Zum Jahreswechsel wird der steuerliche Freibetrag für Übungsleiter*innen von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben. Ehrenamtliche dürfen künftig 840 statt 720 Euro steuerfrei erhalten.
Den Vereinen wird durch Änderungen im Gesetzestext einiges an Bürokratie erspart. So darf man den vereinfachten Spendennachweis künftig bis 300 Euro verwenden. Auch die starren Zeitvorgaben für die Mittelverwendung bei kleineren steuerbegünstigten Körperschaften fallen weg.