Teilerfolg bei Ausgleichszahlungen im Rehasport

Nach schwierigen Verhandlungen konnte der DBS mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) eine Anhebung des Vergütungssatzes in Höhe von 10 % vereinbaren. Diese Vereinbarung ist befristet auf das dritte Quartal (01.07. - 30.09.2020)! Gleichzeitig bleibt die Günstigkeitsklausel weiterhin bis Ende 2020 ausgesetzt.

Die aktuelle Übersicht des gültigen Vergütungssatzes für die Ersatzkassen, befindet sich unter Downloads.