Techniker Krankenkasse passt Bearbeitungsverfahren für Rehasport-Verordnungen an
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat über eine Änderung im Bearbeitungsverfahren von Verordnungen für Rehabilitationssport und Funktionstraining (Muster 56) informiert.
Im Zuge einer Neustrukturierung der internen Arbeitsabläufe wird das Verfahren ab dem 15. Juni 2026 angepasst.
Was ändert sich?
Künftig werden die eingereichten Verordnungen von der TK mit einem entsprechenden Krankenkassenstempel versehen und anschließend zurückgesandt. Dabei erhalten:
- Versicherte ein Bewilligungsschreiben,
- Leistungserbringer ein Begleitschreiben mit den relevanten Informationen zur Genehmigung.
Für eine ordnungsgemäße Abrechnung werden die abgestempelten Verordnungen vollständig (Vorder- und Rückseite) an die Leistungserbringer übermittelt.
Zusätzlich enthält das Begleitschreiben einen Ausschnitt des Musters 56, der von der TK entsprechend der Antragstellung maschinell ausgefüllt wird.
Was bedeutet das für Rehasport-Anbieter*innen?
Für die Durchführung und Abrechnung von Rehabilitationssportmaßnahmen ist künftig insbesondere auf die von der TK zurückgesandten und abgestempelten Verordnungsunterlagen zu achten. Die Änderung betrifft ausschließlich das Bearbeitungsverfahren der Krankenkasse.
Bei Fragen wendet euch bitte an die Ansprechpartner*innen bei der Techniker Krankenkasse.