Übergangsfrist für die neuen Muster-56-Vordrucke

Im Zuge der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angepasst. Die Neufassung ist seit dem 1. Januar 2023 gültig.

Eine Abstimmung innerhalb der Krankenkassen hat ergeben, dass eine einheitliche Übergangsfrist zur Verwendung der bis 31. Dezember 2022 gültigen Muster-56-Verordnungsvordrucke bis zum 30. Juni 2023 (Ausstellungsdatum durch den Arzt) akzeptiert wird.

Die Neuerungen auf dem neuen Verordnungformular stellt die KVB in einer Übersicht dar. Diese steht euch in den Downloads zur Verfügung.