Das Transparenzregister
Hintergründe und Möglichkeit zur Gebührenbefreiung

Das Transparenzregister und der Umgang mit ihm sorgen bei Vereinen oft für Verwirrung und Unsicherheit. Hier hat unsere Vizepräsidentin Finanzen Ria Engelhardt alle wichtigen Informationen für euch zusammengefasst:

Was ist das Transparenzregister? 

Das Transparenzregister wurde – auf Vorgabe der EU – in Deutschland zum 01.10.2017 eingeführt und ist die zentrale Stelle zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über wirtschaftlich Berechtigte.

Wer muss Eintragungen im Transparenzregister vornehmen?

Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden.

Hierzu gehören auch Vereine. Der Gesetzgeber hat nun die Vereine insoweit entlastet als sie selbst regelmäßig keine eigenen Mitteilungen an das Transparenzregister machen müssen, da die notwendigen Angaben bereits aus dem Vereinsregister ersichtlich sind.

Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle eine pauschale Jahresgebühr in Höhe von:

Bis 2019: 2,50 €
Ab 2020: 4,80 €

Kann ich von der Gebührenpflicht befreit werden?

Vereine können sich auf Antrag von der Gebührenpflicht befreien lassen, wenn sie wegen der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind.

Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit ist die Vorlage des aktuell gültigen Freistellungsbescheides oder der entsprechenden Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erforderlich.

Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, daher unbedingt auf Antragstellung bis zum Ende des Jahres achten.

Die Dauer der Gebührenbefreiung richtet sich nach der Gemeinnützigkeitsbescheinigung, die der Verein bei der Antragstellung vorgelegt hat. Der Antrag auf Gebührenbefreiung muss daher nach erstmaliger Antragstellung nicht jedes Jahr erneut gestellt werden, sondern gilt bis zum neuen Bescheid durch das Finanzamt (in der Regel drei Jahre nach der vorgelegten Bescheinigung).

Jeder Verein, der einen Antrag gestellt hat, soll eine Bestätigung über die Befreiung erhalten. Aus dieser geht auch hervor, bis wann die Befreiung gilt.

Wie beantrage ich die Gebührenbefreiung?

Folgende Unterlagen müssen vorliegen:

  • Identitätsnachweis: z.B. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Beleg über die Berechtigung, für den Vertrag handeln zu dürfen: z.B. aktueller Vereinsregisterauszug
  • Aktueller Freistellungsbescheid oder entsprechende Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid