Vereinspauschale 2026
Wert der Fördereinheit auf 0,36 Euro festgelegt

Der Freistaat Bayern hat den Wert der Fördereinheit für die Vereinspauschale 2026 auf 0,36 Euro festgelegt. Damit bleibt der Wert auf dem Niveau des Vorjahres. Gleichzeitig stehen für die Vereinspauschale 2026 rund zwei Millionen zusätzliche Fördereinheiten zur Verfügung. Der Gesamtmittelansatz wurde zudem nachträglich um mehr als 600.000 Euro erhöht.

Die Vereinspauschale ist eine wichtige finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für den Sportbetrieb der Vereine. Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach der Mitgliederstruktur, den gemeldeten lizenzierten Übungsleiter*innen sowie den im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Besonderer Vorteil für BVS-Mitgliedsvereine

Für BVS-Mitgliedsvereine ist die Vereinspauschale insbesondere aufgrund der 10-fachen Gewichtung von Menschen mit Behinderung interessant. Mitglieder mit Behinderung, die entsprechend beim BVS Bayern gemeldet sind, werden bei der Berechnung mit dem Faktor 10 berücksichtigt.

Die 10-fache Gewichtung besteht bereits seit der Neufassung der bayerischen Sportförderrichtlinien und ist ein wichtiger Vorteil für Vereine, die Menschen mit Behinderung Sportangebote ermöglichen.

Vereine sollten daher darauf achten, dass ihre Mitgliederdaten beim BVS Bayern aktuell und vollständig sind und insbesondere Menschen mit Behinderung entsprechend gemeldet werden.

Übersicht der Mitgliederdaten für die Vereinspauschale

Zur Unterstützung bei der Antragstellung stellt der BVS Bayern seinen Mitgliedsvereinen rechtzeitig eine Übersicht bzw. einen entsprechenden Vordruck mit den beim BVS gemeldeten Mitgliederdaten im Mitgliederbereich „mein BVS“ zur Verfügung. Diese Übersicht kann für die Zusammenstellung der für die Vereinspauschale benötigten Mitgliederdaten und die Einreichung bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde genutzt werden.

Wichtig für 2027

Die nächste Vereinspauschale kann für das Förderjahr 2027 beantragt werden. Der vollständige Antrag muss spätestens am 1. März 2027 bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein. Die Frist ist eine Ausschlussfrist.

Wir empfehlen unseren Mitgliedsvereinen, die beim BVS gemeldeten Mitgliederdaten frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, damit die Daten für die Antragstellung vollständig und korrekt vorliegen.

Weitere Informationen zur Vereinspauschale

Weitere Informationen zur Vereinspauschale, zu den Voraussetzungen, zur Berechnung sowie die aktuellen Unterlagen und Beispielrechnungen findet ihr auf unserer BVS-Infoseite zur Vereinspauschale.