Verdopplung der Vereinspauschale 2021
Unterstützung der Sportvereine in der Corona-Pandemie

Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise unterstützen. Dafür hat sich unsere Präsidentin Diana Stachowitz auch auf politischer Ebene stark gemacht. Mit einem tollen Ergebnis: Die Vereinspauschale wird für 2021 verdoppelt. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden aufgestockt. 

Zudem gibt es auch einige Erleichterungen bei den Fördervoraussetzungen:

  • Beitragsaufkommen: Sofern ein Verein das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden.
  • Sonderregelung zur Abmilderung der finanziellen Auswirkungen von Mitgliederrückgängen/ Günstigkeitsprinzip: Für die Berechnung der Vereinspauschale 2021 können alternativ die zur Gewährung der Vereinspauschale 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten herangezogen werden, die durch die Anrechnung der Vereinsmitglieder erzielt wurden, sofern deren Anzahl höher als bei der aktuellen Antragsprüfung ist.
  • Verlängerung der Ausschlussfrist: Die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale wird ausnahmsweise bis 6. April 2021 verlängert.
BVS
Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten kommt jederzeit gerne auf uns zu.

E-Mail: E-Mail-Adresse anzeigen