Der Vereinssport kann wieder durchstarten
Neue Lockerungen bringen viel Freiheit

Eine Gruppe von Jungen sitzt in Fußballtrikots auf einer Bank. Im Hintergrund ist ein Sportplatz.

Für Sportvereine gibt es Grund zur Freude, denn das Training kann nun wieder richtig starten. Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am Montag, den 7. Juni, in Kraft und bringt viele Möglichkeiten mit sich. Diese haben wir hier für euch aufgeschlüsselt:

Inzidenz zwischen 50 und 100

  • Innen und unter freiem Himmel ist Sport möglich, wenn die Teilnehmenden einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können. Eine Personengrenze gibt es nicht.
  • Zudem ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren auch ohne Test möglich.

Inzidenz unter 50 

  • Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung ist gestattet. Das ist besonders für Hallensportler*innen in Kontaktsportarten eine große Erleichterung. Das Training kann nun wieder normal stattfinden.
  • Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ist die Anwesenheit von bis zu 500 Zuschauern, einschließlich geimpfter und genesener Personen mit festen Sitzplätzen zulässig.
  • Ihr braucht ein Hygiene- und Rahmenkonzept für den Trainingsbetrieb. 

Die offizielle Ausgabe der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung findet ihr in den Downloads. Dort stehen alle Regelungen für den Sport unter Paragraph 12 im Detail.