Mund-Nasen-Bedeckung bei Behinderung

Es gibt Menschen, für die die in Bayern vorgeschriebene Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften aufgrund ihrer Behinderung nicht einhaltbar ist. Der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Holger Kiesel informiert, in welchen Fällen keine Sanktionen zu befürchten sind. Wichtig: Die Maskenpflicht gilt ausnahmslos für alle, und viele Menschen mit Behinderung gehören zur Risikogruppe. Wer eine Maske tragen kann, sollte dies deshalb auf alle Fälle tun. Nur, wenn dies im Einzelfall aus ärztlicher Sicht unzumutbar ist, muss das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ausnahmsweise nicht erfolgen. Die Einschränkungen müssen aber glaubhaft nachgewiesen werden.

Im angefügten Schreiben lesen Sie alles, was Sie zur Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung und den Ausnahmen wissen müssen. 

Bitte teilen Sie diese Informationen, damit möglichst alle Betroffenen Bescheid wissen.