Widerruf der Sonderregelung zum Tele-Rehasport

Die Krankenversicherungen auf Bundesebene haben mitgeteilt, dass die bundesweit abgestimmte und bis zum 23. September 2022 befristete Sonderregelung zur Durchführung des Rehabilitationssports als Online-Angebot zum 30. Juni 2022 widerrufen wird. Ab dem 1. Juli 2022 kann der ärztlich verordnete Rehasport also nur noch als Präsenzangebot abgerechnet werden.

Hintergrund sei die substanzielle Veränderung der pandemischen Situation sowie das Auslaufen der pandemiebedingten Vergütungsanpassung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.