Fortbildung C-F-2505 Übungsvielfalt für Menschen mit Behinderung
Wann
10
Mai 25
11
Mai 25
Wo
Weihenzell
Hans-Popp-Halle Weihenzell, Am Sportzentrum 6, 91629 Weihenzell
Anmeldung
Samstag, 12. Apr. 2025
Bei diesem Lehrgang handelt es sich um einen Kooperationslehrgang mit der BLVThR, der sich aus zwei Teilen zusammensetzt. Der hier ausgeschriebene 2. Teil dient der Verlängerung der Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport - Behindertensport. Wenn zusätzlich die Lizenz "Reitsport für Menschen mit Behinderung" verlängert werden soll, muss der 1. Teil ebenfalls absolviert werden (Anmeldung direkt über die BLVThR).
Details zur Fortbildung
15 UE/LE
Ziel des Lehrgangs am Samstag ist es, die Besonderheit der Methodik und Didaktik von Sporteinheiten für Menschen mit Behinderung kennenzulernen und Sicherheit in der Anwendung zu bekommen. Neben theoretischen Kenntnissen geht es vor allem darum, nach Kursende praktische Dinge anwenden zu können.
Am Sonntag dreht sich alles um den Rollstuhl, der Schulung im Umgang damit und anschließender Festigung der erlernten Fahrtechniken in der Anwendung bei verschiedenen kleinen Spielen, die für Kinder mit Mehrfachbehinderungen geeignet sind. Zusätzlich werden Kenntnisse in der Rollstuhlanpassung vermittelt und zum Abschluss gibt es ein Mannschaftsspiel mit Ball.
Teil / Ort | Beginn | Ende |
---|---|---|
Weihenzell | 10.05.2025 Sa. 09:00 | 11.05.2025 So. 16:00 |
Mit jeder dieser Fortbildungen kannst du deine C-Lizenz-Breitensport-Behindertensport verlängern.
Achtung NEU: Besitzt du zusätzlich eine B-Lizenz-Sport in der Rehabilitation, kannst du diese nun ebenfalls mit Fortbildungen aus dem Behindertensport verlängern.
145,00 € für Mitglieder
255,00 € für Nichtmitglieder
In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten.
Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:
- Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
- Teilnehmer*innen, die in einem anderen Landesverband des DBS als Mitglied gemeldet sind.
Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
Mindestens die Hälfte der zu absolvierenden Einheiten muss bei Lehrgängen besucht werden, die in Präsenz stattfinden.
Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.