Gruppe von Kindern, die im Kreis stehen und ihre Hände für einen Schlachtruf aufeinander legen.

Erlebte Inklusive Sportschule (EISs)
Mach deinen Verein inklusiv!

Du bist Teil eines Sportvereins in Bayern und willst Inklusion aktiv leben?
Dann mach mit bei der Erlebten Inklusiven Sportschule (EISs) – dem Förderprogramm des BVS Bayern für Sportangebote, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung gemeinsam sportlich aktiv sind.

Wir unterstützen deinen Verein – mit Wissen, Materialien und mit bis zu 3.000 € pro Jahr und Gruppe.

Inklusive Sportvereine in der Nähe

Neues aus den inklusiven Sportvereinen

Melde dich gerne jederzeit bei uns, wenn du Fragen zu oder Interesse an dem Förderprogramm hast.

Kontakt Team Inklusionssport

Erfahre mehr über EISs

EISs steht für Erlebte Inklusive Sportschule. Es ist ein Förderprogramm des BVS Bayern für Sportvereine, die inklusive Gruppen für junge Menschen mit und ohne Behinderung anbieten möchten. Der Fokus liegt auf Freude an Bewegung, Gemeinschaft und Vielfalt im Sport.
Teilhabe am Sport ist ein Menschenrecht und ein Gewinn für alle Beteiligten!

  • Aufbau vielseitiger inklusiver Sportangebote in Bayern
  • Förderung einer offenen und bunten Vereinsstruktur
  • Vernetzung inklusiv arbeitender Sportvereine
  • nachhaltige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sport

Alle! Von Fußball bis Tanzen, von Tischtennis bis Schwimmen – Hauptsache, der Spaß, die Bewegung und das Miteinander stehen im Vordergrund.

  • Sportvereine in Bayern
  • Voraussetzung: Mitgliedschaft (bzw. Mitglied werden) beim BVS Bayern

Sportstätte

  • Barrierefreiheit wird empfohlen

Übungsleitung

Teilnehmende

  • 6 TN (Anschubfinanzierung), Mind. 8 TN (Anschlussfinanzierung)
  • max. 15 TN
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre (§7, SGB VIII)
  • TN mit intellektueller Beeinträchtigung dürfen älter sein
  • Gruppenzusammensetzung von mind. 30% TN mit Beeinträchtigung, mind. 20% ohne Beeinträchtigung, wird empfohlen

Übungseinheiten

  • exakt 25 Einheiten, mind. 60 Minuten, verteilt auf 20 Wochen (Anschubfinanzierung)
  • 25–38 Einheiten möglich, mind. 60 Minuten, verteilt auf 20 Wochen (Anschlussfinanzierung)

Allgemein 

  • Anschubfinanzierung (1. Jahr): bis zu 2.075,00 € /Jahr
  • Anschlussfinanzierung (ab dem 2 Jahr): bis zu 3.000,00 € /Jahr
  • Fördermittel u.a. für Honorare, Sportmittel, Aus- und Fortbildungen, Mieten, Öffentlichkeitsarbeit

Position Honorare

  • Übungsleiter*in 
    • Anschubfinanzierung: 25,00 € / 25 UE
    • Anschlussfinanzierung: 25,00 € / 25-38 UE
  • Helfer*in
    • Anschubfinanzierung: 15,00 € / 25 UE
    • Anschlussfinanzierung: 15,00 € / 25-38 UE
  • Organisator*in
    • Anschubfinanzierung: 15,00 € / 25 UE
    • Anschlussfinanzierung: 15,00 € / 25 UE (über Sach- und Organisationskosten)

Position Sach- und Organisationskosten

  • Sportgeräte, Mieten, Aus- und Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit
  • Anschubfinanzierung: 700,00 €
  • Anschlussfinanzierung: 1.480,00 € (inkl. Organisator*in)

Die Förderempfänger*innen haben den Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von mind. 10% der Fördersumme zu gewärhleisten. Dies bedeutet, die volle Fördersumme von 2.075,00 € bzw. 3.000,00 € wird nur ausbezahlt, wenn mind. 2.305,55 € bzw. 3.333,33 € Ausgaben nachgewiesen werden.

Beachte

Das EISs-Förderprogramm ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Ziel ist es nicht, mit den EISs-Gruppen Überschüsse zu erwirtschaften. Fördermittel aus anderen Quellen (Spenden etc.) sind daher nicht zulässig (vgl. WLV, Punkt 2, 3 und salvatorische Klausel).

  • Entstehende Kosten, die durch TN Beiträge/Abteilungsgebühren gedeckt werden, dürfen nicht als Ausgaben bei uns eingereicht werden.

  • Beispiel: Werden Kursgebühren u. a. für Eintritt oder Leihmaterial erhoben, können diese Posten nicht gleichzeitig bei uns abgerechnet werden.

  • Gleiches gilt für Honorare: Es ist nicht erlaubt, Honorarkosten doppelt (über Beiträge und Förderung) geltend zu machen.

  • Zusätzliche Ausgaben, die über unsere Förderung hinausgehen, dürft ihr über Teilnehmendenbeiträge abdecken.
  • Mitglied beim BVS Bayern werden 
  • Zugang zum Mitgliederbereich beantragen und erhalten 

Mitgliedschaft

Mitgliederbereich:

  • Anschubfinanzierung beantragen (wenn noch mind. 25 UE im Förderjahr umsetzbar sind)
  • nach Genehmigung des Antrages Termin für Siegelübergabe vereinbaren
  • nach Start der EISs Gruppe Verlängerung der Anschlussfinanzierung bis 15.09. des Vorjahres beantragen
  • Abrechnung der EISs Gruppe bis 15.01. des Folgejahres einreichen

Mitgliederbereich

Hier findest du eine Übersicht mit allen inklusiven Sportvereinen aus dem Förderprogramm.


Alle Unterlagen (z. B. Logos und EISs Kommunikationsmappe) rund um die Öffentlichkeitsarbeit des Förderprogramms findest du im Mitgliederbereich des BVS Bayern.

Dieses Projekt wird aus Mitteln folgender bayerischer Staatsministerien gefördert:

Logo Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales      Logo Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration