Inklusionsorientierte Sportstätten - so gelingt Sport barrierefrei
Leitfaden der Landeshauptstadt München

Illustration einer leeren Sporthalle in der ein Basketballkorb über einem Fußballtor hängt. Daneben sieht man eine Sproßenwand

Barrierefreie Sportstätten und Freizeitanlagen sind die Voraussetzung dafür, dass auch Menschen mit Behinderung am Sport teilhaben können. Um diese Teilhabe so selbstbestimmt, gleichwertig und gleichberechtigt zu gestalten wie möglich, ist eine geeignete Sportinfrastruktur unerlässlich. Dabei sind vor allem auch baulich die Voraussetzungen zu erfüllen, die die Anforderungen aller Sportler*innen und Trainer*innen berücksichtigen.

Die Landeshauptstadt München hat daher einen Leitfaden erarbeitet, in dem die Mindestanforderungen für inklusionsorientierte Schulsportstätten aufgezeigt werden und darüber hinaus auch zusätzliche Handlungsempfehlungen gegeben werden. Die Angaben lassen sich auch auf Sporthallen und Schwimmbäder übertragen, die nicht im Schulsport angesiedelt sind.

Den Leitfaden findet ihr als PDF (auch barrierefrei) auf der rechten Seite im Download-Bereich.