UN Behindertenrechtskonvention

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Was ist eine Konvention?

Eine Konvention ist ein Übereinkommen, das von Menschen oder Staaten einvernehmlich eingehalten wird. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde Ende 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet.

KERNPUNKTE

  • Barrieren abschaffen
  • In Städten, Gebäuden und bei Transportmitteln
  • Im Internet und in der Sprache
  • Durch behindertengerechte Räume, barrierefreie Internetseiten und die Etablierung von Gebärdensprache, Blindenschrift und Leichter Sprache
  • Selbstbestimmtes Leben ermöglichen
  • Keine Eingriffe in persönliche Rechte und Menschenrechte
  • Keine Entmündigungen oder Ausgrenzung von der Gemeinschaft
  • Durch freie Wahl von Wohnart und -ort, Unterstützungsangebote und Assistenzen für ein selbstbestimmtes Leben
  • Gleiche Rechte für alle
  • Recht auf Bildung und Erziehung
  • In einer Schule für Kinder mit und ohne Behinderung
  • Recht auf Arbeit Menschen mit Behinderung verdienen ihren Lebensunterhalt selbst, in einem offenen, zugänglichen und inklusiven ersten Arbeitsmarkt

www.bmas.de